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AGBs, Haftungsausschluss & Datenschutz

AGB

Haftungsausschluß

1. Inhalt


Die Dorfschänke-Pension Winter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Materialien, es sei denn, die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen.

Dies bezieht sich auf alle materiellen und immateriellen Schäden, die durch die Nutzung der, von der Dorfschänke-Pension Winter, auf ihrer Webseite bereitgestellten, Informationen und Materialien verursacht wurden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


2. Verweise und Links


Die Dorfschänke-Pension Winter hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte fremder Materialien, auf die von ihrer Webseite aus direkt oder indirekt verwiesen wird. Daher distanziert sich die Dorfschänke-Pension Winter ausdrücklich von solchen Materialien und lehnt hierfür eine Haftung ab.

Dies gilt nicht, sofern die Dorfschänke-Pension Winter Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten fremder Webseiten hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.


3. Copyright


Das Layout der Webseite, die benutzten Diagramme, Bilder und Logos sowie alle Texte, Namen, Markennamen etc. sind markenrechtlich und/oder urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Nutzung von Objekten, wie z.B. Diagrammen, Bildern oder Texten oder Textteilen, bzw. Textpassagen, in anderen elektronischen oder gedruckten Veröffentlichungen ist ohne vorherige Zustimmung der Dorfschänke-Pension Winter nicht erlaubt.


4. Rechtswirksamkeit


Dieser Haftungsausschluss ist Teil der Internetveröffentlichung, von der aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile dieses Textes oder einzelne Formulierungen der geltenden Rechtslage widersprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.

Zuletzt aktualisiert: 10.2010

Alllgemeine Geschäftsbedingungen


§ I Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Dorfschänke-Pension Winter.


2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dorfschänke-Pension Winter, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.


3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§ II Vertragsabschluß, Vertragspartner, Verjährung


1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Dorfschänke-Pension Winter zustande. Der Dorfschänke-Pension Winter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.


2. Vertragspartner sind die Dorfschänke-Pension Winter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser der Dorfschänke-Pension Winter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Zimmeraufnahmevertrag, sofern der Dorfschänke-Pension Winter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


3. Alle Ansprüche gegen die Dorfschänke-Pension Winter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen, regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dorfschänke-Pension Winter beruhen.


§ III Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Die Dorfschänke-Pension Winter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen, weiteren Leistungen der Dorfschänke-Pension Winter zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Dorfschänke-Pension Winter an Dritte.


3. Die vereinbarten Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu dem aktuellen Steuersatz. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom der Dorfschänke-Pension Winter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.


4. Die Preise können vom der Dorfschänke-Pension Winter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Dorfschänke-Pension Winter oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Dorfschänke-Pension Winter dem zustimmt.


5. Rechnungen der Dorfschänke-Pension Winter ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Dorfschänke-Pension Winter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Dorfschänke-Pension Winter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Dorfschänke-Pension Winter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


6. Die Dorfschänke-Pension Winter ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für gebuchte Übernachtungen und insbesondere Pauschalangebote, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen, rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Dorfschänke-Pension Winter aufrechnen oder mindern.


§ IV Rücktritt, Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme von Leistungen der Dorfschänke-Pension Winter


1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Dorfschänke-Pension Winter geschlossenen Vertrag bedarf der ausdrücklich schriftlichen Zustimmung der Dorfschänke-Pension Winter. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Dorfschänke-Pension Winter zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder dem Kunden ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.


2. Sofern zwischen der Dorfschänke-Pension Winter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Dorfschänke-Pension Winter ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.


3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Dorfschänke-Pension Winter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.


4. Der Dorfschänke-Pension Winter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsarrangements und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht, oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


§ V Rücktritt durch die Dorfschänke-Pension Winter


1. Sofern ein kostenfreies Räcktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Dorfschänke-Pension Winter in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage seitens der Dorfschänke-Pension Winter auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Dorfschänke-Pension Winter gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Dorfschänke-Pension Winter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


3. Ferner ist die Dorfschänke-Pension Winter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere von der Dorfschänke-Pension Winter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.

• die Dorfschänke-Pension Winter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Dorfschänke-Pension Winter in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Dorfschänke-Pension Winter zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen 1. Ziffer 2 vorliegt.


4. Bei berechtigtem Rücktritt der Dorfschänke-Pension Winter entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz in jeglicher Form.


§ VI Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.


2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Abweichende Vereinbarung zwischen der Dorfschänke-Pension Winter und dem Kunden bedürfen ausdrücklich der Schriftform.


3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Dorfschänke-Pension Winter spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen (Check-Out). Danach kann die Dorfschänke-Pension Winter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertrags überschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


§ VII Haftung der Dorfschänke-Pension Winter


1. Die Dorfschänke-Pension Winter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Dorfschänke-Pension Winter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dorfschänke-Pension Winter beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Dorfschänke-Pension Winter beruhen.

Einer Pflichtverletzung der Dorfschänke-Pension Winter steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Dorfschänke-Pension Winter auftreten, wird die Dorfschänke-Pension Winter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


2. Für eingebrachte Sachen haftet die Dorfschänke-Pension Winter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,–, sowie für Geld und sonstige Wertgegenstände bis maximal € 800,–.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich gegenüber der Dorfschänke-Pension Winter Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der Dorfschänke-Pension Winter gelten vorstehende Ziffer 1


3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, der Garage, oder unter dem Carport der Dorfschänke-Pension Winter, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch keinesfalls ein Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Dorfschänke-Pension Winter abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Dorfschänke-Pension Winter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.


4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit größter Sorgfalt behandelt. Die Dorfschänke-Pension Winter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.


§ VIII Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Teile Olsberg Antfeld.


3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechsel-streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Dorfschänke-Pension Winter. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Dorfschänke-Pension Winter.


4. Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Datenschutzbestimmungen


Datennutzung


Wir speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfragen, Ihrer Buchung und zur Beantwortung Ihrer Fragen. Falls gewünscht, verschicken wir Werbemittel (Prospekte, Flyer, Newsletter) an die von Ihnen angegebene Adresse. Die Zustellung von Werbemitteln kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.


Weitergabe von Daten


In keinem Fall geben wir Ihre personenbezogenen Daten, einschliesslich Email- Adresse, an Dritte weiter. Ausgenommen hier von sind Dienstleistungspartner, die zur Erbringung angebotener Serviceleistungen weitere Daten benötigen.

Eine Übermittlung von Daten an Dienstleistungspartner erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich dabei auf das notwendige Minimum.


Auskunftserteilung


Wir sind jederzeit gerne bereit, Ihnen gemäß BDSG Auskunft über sämtliche von Ihnen bei uns gespeicherten Daten zu erteilen. Kontaktieren Sie uns bitte hierzu per Email


Rechtliche Grundlagen


Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten findet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetes (BDSG) und des Informations- und Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) statt.